.

Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie - Intranet

Anleitung elektronische Urlaubsplanung

Geben Sie Ihre Urlaubswünsche im Zeitraum vom 1.10.2016 bis zum 31.10.2016 ein. 

  • Für jeden Urlaubszeitraum muss ein "Kasten" genutzt werden. Beim Speichern entsteht (wie durch Zauberei) immer noch ein neuer Kasten. Sie können Urlaubswünsche bis zum 31.10. nach belieben verschieben, löschen und anlegen.
  • Die angezeigten Warnungen sollen, soweit möglich, Gelegenheit zur Selbstregulierung von Engpasssituationen ermöglichen.
  • Der Kalender rechts ist mit der Legende selbsterklärend.
  • Genehmigte Urlaube sind als solche kenntlich gemacht. Es ist den Dienstplanern technisch möglich Urlaube zu verschieben oder zu löschen. Dies wird für den Mitarbeiter sichtbar protokolliert und soll nur noch Absprache erfolgen.
  • Um Urlaubstausche und ähnliches zu erleichtern und im Sinner der Transparenz ist der Urlaubsplan über den Link am oberen Seitenrand für jeden Mitarbeiter einsehbar.
  • Alle Änderungen am Urlaubsplan nach dem 31.10. müssen persönlich oder per Mail mit den Planern (OÄ Becker-Rux, OÄ Pietsch) geklärt werden.

Regeln zur Urlaubsplanung

  • Urlaub soll grundsätzlich komplett im laufenden Jahr genommen werden. Resturlaub darf nur in begründeten Ausnahmefällen mit in das nächste Jahr genommen werden.

  • Der Urlaubsplan soll ermöglichen, dass alle Mitarbeiter angemessenen, zusammenhängenden und 

    wunschgemäßen Urlaub bekommen. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Zahl 

    gleichzeitig abwesender Mitarbeiter so begrenzt wird, dass alle Arbeitsplätze besetzt werden 

    können.

  • Mitarbeiter sollen Wünsche für ihren gesamten Jahresurlaub möglichst prospektiv bis zum 31.10. des Vorjahres anmelden. Auf Basis der bis dahin eingegangen Wünsche wird bis zum 15.11. ein Jahresurlaubsplan erstellt. Nach Erstellung des Urlaubsplanes können Urlaubstage auch weiter verschoben / getauscht werden.

  • Fall Mitarbeiter bis zum 31.3. des laufenden Jahres keine Wünsche anmelden, wird in den

    Urlaubsplan eingeteilt. Verschieben und Tauschen ist natürlich auch hier weiter möglich.

  • Nach Möglichkeit sollen die an einen Urlaub angrenzenden Wochenenden frei sein.

  • Die maximal abwesende Zahl von in einem Monat durchschnittlich abwesenden Kollegen

    sollte 18 nicht überschreiten.

 

  • Besondere Aspekte:
    • In Schulferien sollten besonders Mitarbeiter berücksichtigt werden, die nur dort Urlaub machen können (z.B. mit schulpflichtigen Kindern, mit Lehrern als Partner).
    • Zwischen Weihnachten und Neujahr soll bei üblicherweise stark reduziertem OP Programm die Möglichkeit der Regelung genutzt werden (Mitarbeiter erhalten über FZA zusammenhängende freie Tage über Weihnachten oder Silvester / Neujahr). Damit möglichst viele Mitarbeiter davon profitieren können, soll Urlaub hier nur in Ausnahmefällen genommen werden. Mitarbeiter, die hier dennoch Urlaub nehmen, können nicht damit rechnen, dass sie Weihnachten und Silvester frei haben.
    • FZA vor oder im Anschluss an einen Urlaub kann nicht garantiert werden.
    • Urlaub in „attraktiven“ Wochen (z.B. mit Brückentagen, Im Anschluss an Feiertage) soll möglichst gerecht verteilt werden. Urlaube an einzelnen „Brückentragen“ sollte nicht genommen werden, da hierdurch die Möglichkeit zusammenhängenden Urlaub zu nehmen für andere Mitarbeiter verwehrt wird. Gleichwohl kann es in Ausnahmefällen nötig sein (z.B. wegen Schließtagen Kita oder Schule).
    • Während der von der KAI organisierten Repetitorien sollen möglichst wenige Mitarbeiter Urlaub nehmen, um möglichst vielen Mitarbeitern die Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen.
.